Meine Leistungen

Während der Schwangerschaft – Nach der Geburt

In der Schwangerschaft und im Wochenbett stehe ich Euch als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite und freue mich, Euch in dieser spannenden Zeit begleiten zu dürfen. Termine finden in der Regel bei Euch zu Hause statt, sind aber auch digital möglich. Bei einzelnen Fragen ist selbstverständlich auch ein Telefonat möglich.

Wochenbettbetreuung

In den ersten acht bis zwölf Wochen begleite ich Euch bei regelmäßigen Hausbesuchen als kompetente Ansprechpartnerin.

Während der Termine steht Euer allgemeines Wohlbefinden im Mittelpunkt. Bei Deinem Baby kontrolliere ich die Gewichtszunahme und das Abheilen des Nabels, bei Dir überwache ich die Rückbildung der Gebärmutter sowie die Wundheilung. Außerdem stehe ich Dir bei allen Fragen rund um die Ernährung Deines Kindes zur Seite.

Vorsorge gemäß Mutterschaftsrichtlinie

Die regelmäßigen Vorsorgetermine in der Schwangerschaft können (mit Ausnahme von Ultraschalluntersuchungen) sowohl von einer Hebamme als auch von einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen durchgeführt werden, auch im Wechsel.

Während des Termins kontrolliere ich Wachstum, Lage und Herztöne Deines Babys sowie Deinen Blutdruck und überprüfe Urin- und Blutwerte. Außerdem klären wir offene Fragen und besprechen relevante Themen.

Hilfe bei Beschwerden

In der besonderen Zeit der Schwangerschaft können verschiedenste körperliche Beschwerden auftreten, aber auch Fragen, Ängste und Sorgen belastend sein.

In einem persönlichen Gespräch suchen wir gemeinsam nach individuell passenden Möglichkeiten, um Dein Wohlbefinden in der Schwangerschaft zu verbessern und das Vertrauen in Dich und Deinen Körper zu stärken.

Diese Leistung kann zu jedem Zeitpunkt und unabhängig von Vorsorgeterminen in Anspruch genommen werden.

Hilfe bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten

Auch nach der Betreuung im Wochenbett können natürlich Fragen zur Ernährung Deines Kindes auftauchen. Während des Termins befassen wir uns mit den für Dich relevanten Themen, egal ob Stillen, Flaschennahrung oder Beikost.

Diese Leistung kann bis zum 9. Lebensmonat Deines Kindes in Anspruch genommen werden.